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Gründungsaufruf

Dieser Aufruf wurde im Oktober 2001 per Email und Fax an die verschiedensten Fachbereiche und Lehrstühle deutscher Universitäten gesendet.

Auch downloadbar als PDF-Dokument.

Nachwuchswissenschaftler/innen und Studierende aller Disziplinen, die sich in ihren Forschungen empirisch und theoretisch mit Recht beschäftigen, finden oft kein Forum, in dem sie sich ­über ihre Forschungsinteressen austauschen können. Der Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR) soll eine fächerübergreifende Diskussion ermöglichen.

Die Rechtsforschung in Deutschland ist in ihrer institutionellen Gestaltung von überkommenen disziplinären Grenzen geprägt. Rechtssoziologen und Kriminologen sind in der Regel den juristischen Fachbereichen zugeordnet und sollen vor allem Themen der justiziellen Praxis bearbeiten. Darüber hinausgehende sozialwissenschaftliche Fragestellungen bleiben innerhalb der normativen "Rechtswissenschaft" weiterhin ausgeblendet. Zwischen der allgemeinen Soziologie und den Rechtswissenschaften fehlt ein Austausch, dasselbe betrifft die Politikwissenschaft, Anthropologie, Ökonomie, Sozialgeschichte und Sozialpsychologie.

Dabei werden in einzelnen Bereichen dieser Fächer Fragen des Rechts berührt z. B. die rechtlichen Grundlagen der Politik und des Verwaltungshandelns, die ökonomische Rechtsanalyse und Institutionenökonomie, der Zusammenhang zwischen Rechts- und Sozialgeschichte zwischen denen für eine interdisziplinäre Forschung Bezüge hergestellt werden könnten. Dazu gehören weiterhin die Rechtsethnologie, die Fragen der Rechtswirklichkeit und des Rechtspluralismus ins Zentrum ihrer Diskussion stellt, in Deutschland jedoch kaum in eine theoretische Auseinandersetzung mit den Nachbardisziplinen getreten ist, und die gender studies, in denen bereits interdisziplinäre Ansätze verfolgt werden. Während im angelsächsischen Bereich eine interdisziplinäre "law and society" - Forschung Wissenschaftler aller Fächer vereint, fehlt in Deutschland eine institutionalisierte fächerübergreifende Diskussion zwischen Sozialwissenschaftler/ innen, die sich mit Recht beschäftigen.

Im Vordergrund der Arbeit von BAR steht das Wechselverhältnis von Recht und Gesellschaft. Es soll ein informeller Gesprächskreis eröffnet werden, in dem laufende Forschungsprojekte vorgestellt sowie theoretische und empirische Fragestellungen diskutiert werden können, z. B. in Bezug auf interkulturelle Rechtsvergleiche, Rechtspluralismus sowie die Diskrepanz von Recht und Rechtswirklichkeit. Die aktuellen Theoriedebatten der unterschiedlichen Disziplinen (z. B. Anthropologie, Ethnologie, gender studies, Ökonomie, Politik- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialgeschichte und -psychologie, Verwaltungswissenschaften) sollen in dem Forum zusammengebracht werden. Angesprochen sind alle, die sich in eigenen Forschungsarbeiten mit den angesprochenen Themenkreisen befassen, (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen genauso wie fortgeschrittene Studierende.

In einem ersten Schritt wurde bereits im Internet eine Email-Diskussionsliste eingerichtet, um einen Austausch zwischen den interessierten Teilnehmer/innen zu ermöglichen. Geplant sind dann regelmäßige Arbeitstreffen. Längerfristig wird daran gedacht, wissenschaftliche Veranstaltungen und Veröffentlichungen zu realisieren, sowie eine Literaturdatenbank im Internet aufzubauen. Bei Interesse senden Sie bitte eine Email an:

info@rechtswirklichkeit.de

Sie können sich auch direkt in die elektronische Diskussionsliste einschreiben, indem Sie eine Email an

recht-und-wirklichkeit-subscribe@yahoogroups.de schicken. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Berlin, im Oktober 2001

Julia Eckert, Christian Boulanger, Judith Dick, Milena Büchs, Kirsten Wiese