Die Zukunft der Rechtssoziologie
Debatte um die Zukunft der Rechtssoziologie, angestoßen durch die HerausgeberInnen der Zeitschrift für Rechtssoziologie
- Ausgelöst hat die Debatte das Editorial der HerausgeberInnen der Zeitschrift für Rechtssoziologie in Bd. 21 (2000), Heft 2. Die Autoren fordern darin, der Rechtsoziologie eine neue, transdisziplinäre Richtung zu geben, die jenseits der Begrenzungen einer Anwendungswissenschaft - der "Rechtstatsachenforschung" neue theoretische Wege geht.
- Theo Rasehorn kritisiert in seinem Diskussionsbeitrag "Die Sektion
Rechtssoziologie ist kein Max-Planck-Institut!" in Band 22
(2001), Heft 2 diese neue Ausrichtung und fordert, sich wieder stärker
auf die ursprünglichen Anliegen der Rechtssoziologie zu konzentrieren:
"Ein kritisch-polemischer Beitrag eines 'Zeitzeugen' über die
Entwicklung der Sektion Rechtssoziologie von einer
Bindestrichsoziologie zu einer Nische in der allgemeinen Soziologie,
von einer empirischen Feldforschung von juristischen Professionen und
Rechtspflegestrukturen zu einem 'reinen' Durchdenken soziologischer
Theorien mit Berührung zum Recht."
- In seiner Replik "Die
Aufgabe(n) der Rechtssoziologie" im selben Heft weist Stefan
Machura die Vorwürfe Rasehorns zurück: "Die Rechtssoziologie hat
noch weitere Themen als die Justizsoziologie und sie muss darauf
achten, dass empirische Forschung und soziologische Theorie miteinander
verknüpft werden."
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In seinem Debattenbeitrag "Rechtssoziologie und Law and Society - die deutsche Rechtssoziologie zwischen Krise und Neuaufbruch" (als PDF) versucht Michael Wrase, die geschichtliche Entwicklung der Rechtssoziologie in Deutschland aus einer spezifisch institutionellen Sicht nachzuzeichnen, und - insbesondere im Vergleich mit der Entwicklung des Law and Society movement in den USA - Möglichkeiten und Chancen aufzeigen, wie sich die Rechtssoziologie als ein wichtiges Forschungsfeld in Zukunft besser positionieren kann (eine überarbeitete Version des Artikels ist veröffentlicht in der Zeitschrift für Rechtssoziologie (ZfRSoz) 2006, S. 289-312).
- Aus Anlass der internationalen LSA/RCSL-Konferenz "Law and Society in the 21st Century", die im Juli 2007 an der Humboldt-Universität zu Berlin stattfand, hat der Berliner Jurist und Rechtssoziologe Thomas Raiser ein Editorial in der NJW sowie einen Artikel in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht, in denen er sich mit der "Krise der Rechtssoziologie in Deutschland" und deren negativen Folgen für die Rechtswissenschaft befasst.
- In einem Nachtrag zu seinem jetzt auch online zugänglichen Lehrbuch
"Rechtssoziologie" (s. Webseite) befasst
sich der Bochumer Rechtssoziologe Klaus F. Röhl mit der
Situation der Rechtssoziologie 2007. Er betont, dass
rechtssoziologische Forschung keinesfalls "ausgestorben" sei. Sie laufe
nur vielfach unter anderer Überschrift. Zugleich weist er darauf hin,
dass in einem allgemeinen Netzwerk "Recht und Gesellschaft" die Gefahr
einer thematischen wie inhaltlichen Zersplitterung bestehen könne. Es
sollte nicht darauf verzichtet werden, von dem bewährten Programm der
Rechtssoziologie Gebrauch zu machen.
- Aus Anlass der Tagung "Wie wirkt Recht?", die im September 2008 in
Luzern stattfand, setzt sich der bekannte Rechtssoziologe Erhard
Blankenburg von der Vrije Universiteit Amsterdam mit den Problemen
und Perspektiven des Fachs auseinander. In seinem Beitrag "Anstelle eines
Tagungsberichts" betont er den Netzwerkcharakter der breiteren "Law
and Society"-Bewegung und hebt die Bedeutung der Justizforschung für
das Fach Rechtssoziologie hervor.