Marie Gackenholz, Jürgen Habermas und der demokratische Rechtsstaat
Abstract
Habermas Legitimerung des demokratischen Rechtsstaats beruht auf einer
Verknüpfung eines evolutionären Arguments und eines formalen Arguments.
Das evolutionäre Argument besagt, daß die Sprechenden im evolutionären
Verlauf ihrer Sprachpraxis die Form subjektiven Rechts aufgrund von
Lernprozessen etablieren. Das formale Argument ist das
universalpragmatische Argument. Mit seiner Universalpragmatik behauptet
Habermas nicht weniger, als daß die Sprechhandlung eine spezifische
kommmunikative Rationalität in sich trägt. Diese Rationalität läßt sich
anhand der formalen Unterscheidung zwischen verständigungsorientierten
und strategischen Sprechhandlungen belegen. Witz dieser Beweisführung
ist die Originalmodusthese: Verständigungsorientierung ist der
Originalmodus des Sprechens und muß strategischem Sprechen formal
vorausliegen. Habermas zeigt damit, daß symbolische Kommunikation
darauf beruht, daß ungebrochene Idealisierung von Bedeutung und Geltung
von allen Kommunizierenden vorgenommen werden müssen. Auf diese Weise
entwirft er einen Begriff des Unbedingten (Wahrheit und Gültigkeit) der
zwischen der ersten und zweiten Person im Moment der Verständigung
angesiedelt ist (und stets durch den Fallibilismus der dritten Person
ergänzt wird.) Er gelangt also von der Analyse der empirischen
Sprachpraxis zu einem Begriff unbedingter normativer Gültigkeit: Das
ist die Verbindung zwischen Faktizität und Geltung, die Kriterium für
die Legitimität der Gesellschaftsordnung ist. Habermas ist aufgrund
dieser Anlage seiner Argumentation kein Kontraktualist. Seine Methode
ist rekonstruktiv und erinnert darin an die frühe Kritische Theorie.
Das Ergebnis dieser Rekonstruktion ist aber eine liberale Theorie.
Seine Fundierung von Legitimität auf kommunikativen Strukturen anstelle
auf moralischer Substanz jedoch gibt der Bürgerin ein im Vergleich zur
klassischen liberalen Theorie breiteres Handlungsspektrum „im Staat“ an
die Hand.