Tobias Sommer: Recht im Film
Abstract
In Amerika ist "Recht und Film" schon länger ein Thema. Doch sind
Gerichtsfilme über die bloße Unterhaltungsfunktion auch für deutsche
Juristen und Nichtjuristen interessant? Und was bewirken diese Filme?
Gibt es gar eine eigenständge deutsche Tradition? Richter haben in
Deutschland keine Perücken auf dem Kopf und klopfen auch nicht mit dem
Hammer auf ihren Richtertisch, wenn wieder einmal ein Tumult im Saal
losgebrochen ist. Auch eine Jury sucht man in deutschen Gerichtssälen
vergebens. Deutsche Staatsanwälte und Richter sind auf Lebenszeit
berufen und müssen nicht, wie einige ihrer amerikanischen Kollegen, bei
ihren Entscheidungen immer auch an die nächste Wahl zu ihrem Amt
denken. Und die "Wahrheit" kommt eher selten bei einem Kreuzverhör ans
Licht, wo Angeklagte, wahlweise auch Zeugen oder Sachverständige, von
Anwälten geschickt in die Enge getrieben, keinen anderen Ausweg mehr
sehen, als umfassend zu gestehen. Der Vortrag von Rechtsanwalt Tobias
Sommer zu seinem Promotionsvorhaben befasst sich mit der Frage nach
Darstellungen von Recht im deutsschprachigen Film am Beispiel "Rosen
für den Staatsanwalt" von Wolfgang Staudte (1959).