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Zweite Tagung für Nachwuchswissenschaftler/innen in der disziplinenübergreifenden Rechtsforschung

"Call for Papers" für eine Konferenz am 25.-26.11. 2005 in Halle,

veranstaltet von:
  • Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR)

  • Projektgruppe Rechtspluralismus des Max Planck Institut für ethnologische Forschung

  • Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

  • Vereinigung für Rechtssoziologie e.V.

  • Juristische Fakultät der Universität Halle-Wittenberg, Lehrstühle Prof. Dr. Armin Höland und Prof. Dr. Kai-D. Bussmann

  • Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien Prof. Dr. Susanne Baer, LLM., Humboldt-Universität Berlin

Wir laden dazu ein, zur zweiten Tagung für Nachwuchswissenschaftler/innen in der disziplinenübergreifenden Rechtsforschung Vortragsthemen (mit Abstracts) einzureichen.

Rechtsforschung, die Recht als gesellschaftliches Phänomen versteht, ist auf die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen angewiesen. Dabei repräsentiert der juristische Diskurs nur einen – wenn auch zentralen – Ausschnitt des Forschungsgegenstandes: Recht muss auch in seinen Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Veränderungen, als politischer Faktor, als literarischer oder kultureller Diskurs, als beobachtbares Handeln u.s.f. untersuchen werden.

Wir wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Rechts- und Sozialwissen­schaften, der Ethnologie, den Geistes- und weiteren Wissenschaften die Gelegenheit bieten, ihre Arbeiten einem Publikum vorzustellen, das für Sicht­weisen anderer Disziplinen offen ist. Unser Ziel ist es, die starke disziplinäre Trennung zu überwinden, von der viele Forschungsgebiete im deutschsprachigen Raum immer noch geprägt sind.

Wir freuen uns über Vorschläge für Beiträge, die sich im weitesten Sinne mit Recht befassen, möglichst das eigene Forschungsthema in der Perspektive des disziplinenübergreifenden Austausches darstellen und Anknüpfungspunkte und Schnittstellen für die Diskussion schaffen.

Über den offenen Charakter der Tagung hinaus wollen wir die Diskussion mit einem Schwerpunktthema (s.u.) fokussieren. Wir organisieren dazu ein Forum mit dem Thema „Öffentlich-Privat: Disziplinenübergreifende Perspektiven auf Staat, Gesellschaft und Individuum“ (siehe separate Ausschreibung).

Angesprochen sind vor allem, aber nicht nur, Doktorandinnen und Doktoranden, Postgraduierte und „Post-Docs“. Wir erhoffen uns Beiträge von 20 Minuten; Vorträge können auch auf Englisch gehalten werden. Abstracts von je ca. 500 Wörtern Umfang können bis zum 15. Juli 2005 per eMail unter halle2005@rechtswirklichkeit.de eingereicht werden. Auch Anmeldungen für eine Teilnahme an der Tagung ohne Vortrag sind willkommen.

Ein Anmeldungsformular und weitere Informationen finden sich in Kürze hier. Der CfP ist auch als PDF-Datei abrufbar.
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> <p align="center" style="margin-bottom: 0.11cm;" class="western"> <b>Forumthema<b>:


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Öffentlich-Privat: Disziplinenübergreifende Perspektiven
> auf Staat, Gesellschaft und Individuum<b>

Die Unterscheidung zwischen „Öffentlich“ und „Privat“ hat im öffentlichen Diskurs und in den wissenschaftlichen Disziplinen eine lange Tradition. Nach der üblichen Vorstellung darf der „Staat“ das „Öffentliche“ regeln, das „Private“ aber ist der Selbstbestimmung der Menschen als „Individuen“ vorbehalten. Quer zu dieser Unterscheidung liegt die „Gesellschaft“, die einerseits dem Staat als „Zivilgesellschaft“ gegenübergestellt wird, damit das „Private“ verteidigt und Ansprüche an den Staat erhebt. Auf der anderen Seite diskutiert man die normativen und empirischen Beziehungen, die zwischen Individuum (in manchen Kontexten auch Gruppen) und Gesellschaft bestehen. Dann wird das Individuum gegen das Soziale, d.h. die öffentliche Sphäre, abgegrenzt und dazu in Beziehung gesetzt.

Wer sich in irgendeiner Form mit der Unterscheidung „öffentlich-privat“ beschäftigt, muss auch zu diesen Grundbegriffen Stellung nehmen. Dabei sind die Anknüpfungspunkte vielfältig: Vom Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen bis zur Einschränkung privater Rechte bei der Terrorbekämpfung, von der Privatisierung ehemals staatlicher Aufgaben bis hin zu öffentlichen Regelungen „privater“ Familienplanung, entspringen alle Themen dieser Unterscheidung. Mit unserem Forumthema wollen wir an diese – empirischen und theoretischen – Debatten anknüpfen.

Ziel des Forums ist es, zur Thematik „Öffentlich-Privat“ und ihren Teilproblemen in einen Dialog zu treten, um zu erfahren, ob und auf welche Weise Anregungen aus anderen Disziplinen für den eigenen Ansatz aufgenommen werden können und ob sich auf diesem Weg auch über die disziplinären Grenzen hinweg neue Erkenntnisse gewinnen lassen.


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