BAR und BMJ fördern Teilnahme von Nachwuchswissenschaftler/innen am Kongress "Der Kampf ums Recht" vom 1-3. September 2011 in Wien
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen
Förderantrag des Berliner
Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR) e.V. bewilligt, mit dem
"deutschen
Nachwuchswissenschaftler/innen, die aufgrund fehlender
institutioneller
Unterstützung anderenfalls nicht an dem Kongress teilnehmen
würden"
Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Teilnahmegebühren ggf.
anteilig
erstattet werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie auf
der Konferenz
ein Paper präsentieren.
Sollten Sie Interesse an einer Förderung haben und die genannten
Voraussetzungen erfüllen, möchten wir Sie bitten, uns eine
Mail zu
schicken, in der Sie uns kurz ihre derzeitge berufliche
Situation
schildern. Die Möglichkeit, von dritter Seite (z.B. der
Universität, an
der Sie promovieren) Unterstützung zu erhalten, schließt eine
(subsidiäre) Förderung durch das BMJ nicht aus. Wir
müssten Sie in diesem Fall jedoch bitten, uns dies offen zu legen
und
diese (andere) Unterstützungsmöglichkeit vorranggig in Anspruch
zu
nehmen. Wir können Ihnen dann ggf. einen etwaigen Fehlbetrag
erstatten.
Bitte senden Sie die Mail bis zum 15. Juni 2011 an
folgende Adresse:
alexander.klose@fu-berlin.de